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Liebe Eltern, lieber Schüler..
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gilt ab 1. März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen grundsätzlich eine Impfpflicht gegen Masern (§ 20 Abs. 8 IfSG). Das betrifft auch alle allgemeinbildenden Schulen und alle anderen Schulen, die überwiegend...
Masernimpflicht
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gilt ab 1. März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen grundsätzlich eine Impfpflicht gegen Masern (§ 20 Abs. 8 IfSG). Das betrifft auch alle allgemeinbildenden Schulen und alle anderen Schulen, die überwiegend...