Suche


 2 Ergebnisse

Liebe Eltern, lieber Schüler..
Gesundheitsamt zu übermitteln, das dann die im Masernschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen einleitet. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung an das Gesundheitsamt schließt aber keinesfalls aus, dass den Nachweispflichtigen durch die Schule vorher eine angemessene Frist eingeräumt...
http://www.gs-barby.bildung-lsa.de/schulanfaenger/masernimpflicht/#part1217

Masernimpflicht
Gesundheitsamt zu übermitteln, das dann die im Masernschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen einleitet. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung an das Gesundheitsamt schließt aber keinesfalls aus, dass den Nachweispflichtigen durch die Schule vorher eine angemessene Frist eingeräumt...
http://www.gs-barby.bildung-lsa.de/grundschule-barby/aktuelle-informationen/#part1215

 



Datenschutzerklärung